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Bedürfnis-Nachweis für WBK-pflichtige Waffen

Richterhammer, Justizwaage und Hammerpad auf einem Tisch

In Rahmen der EU-Feuerwaffenrichtlinie wird ein Überwachungssystem eingefordert, das sicherstellt, dass die Voraussetzung für die Erlaubnis einer Waffe weiterhin besteht.


Die Ordnungsämter müssen nun periodisch (spätesten alle 5 Jahre) WBK-Inhaber überprüfen, ob das Bedürfnis für deren Waffen noch gegeben ist.
Das Bedürfnis ist dann gegeben, wenn Sie regelmäßig Schießübungen absolvieren. Wir appellieren daher an alle WBK-Besitzer, speziell aber an die Älteren unter ihnen, die nicht mehr an Meisterschaf­ten teilnehmen, in regelmäßigen Abständen im Schützenhaus vorbeizukommen, ein Schießtraining zu absolvieren und sich dies jedes Mal in ihrem Schießbuch testieren zu lassen. Bei Vorlage eines sorgfältig geführten Schießbuches (bei der SG erhältlich) ist es sehr einfach, diesen vom Amt geforderten Bedürf­nisnachweis zu erbringen.